Der Schutz des geistigen Eigentums (Patent-, Waren- und Dienstleistungsmarke, Industriedesign, geografische Ursprungsbezeichnung, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) wird für globale Unternehmen, die oft ein großes IP-Portfolio haben und in Rechtssystemen mit unterschiedlichen Gesetzen und Schutzniveaus operieren, immer komplexer.
Die rasante technologische Entwicklung ermöglicht es den Gesetzesverletzern, ihre Methoden zu verbessern, und die Entwicklung des geistigen Eigentums, als einer der Haupttreiber für Übernahmen und Fusionen von Firmen macht die Entwicklung einer Strategie zum Schutz dieser Art von Eigentum noch wichtiger.
Mit fachlichen Erfahrung in allen Bereichen des geistigen Eigentums, beraten wir Kunden in der Verwaltung und Schutz der Marken, Patente und allgemeninen Rechte an geistigem Eigentum vor Gerichten, Inspektionen, Zoll-und Steuerbehörden, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Übertragung und Verpfändung von geistigem Eigentum, rechtliche Aspekte des Marketing, Werbung, Aktionen und Wettbewerb.
Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich, betrachten wir Urheberrecht Verwaltungals strategisches Thema, für das wir professionelle Mitarbeiter, Verfahren und Technologien entwickelt haben, mit dem Ziel IP-Schutz für ein globales Geschäft an einem Ort bereitzustellen.
Autorisierte Patentvertreter aus unserem Büro registrieren und schützen erfolgreich die Rechte an geistigem Eigentum - Patente, Marken, Industriedesign, geografische Ursprungsbezeichnungen, Topographien von integrierten Schaltungen, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Wir bieten Dienstleistungen in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens und der Welt mit einem Netzwerk von Korrespondenzbüros.
Seit vielen Jahren vertreten wir Kunden vor dem Institut für geistiges Eigentum von Bosnien und Herzegowina und den Gerichte, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem Europäischen Patentamt (EPA), den afrikanischen Regionalorganisationen AIPPI und OAPI, vor den Zollbehörden von Bosnien und Herzegowina, UINO- Sektor fuer Zoll, und beraten ausländische und inländische Kunden.
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteil, sofern sie:
Das gesetzlich anerkannte Patent ist territorial durch das im Gebiet von Bosnien und Herzegowina geltende Recht beschränkt. Eine ausländische physische und juristische Person in Bezug auf den Patentschutz in Bosnien und Herzegowina genießt die gleichen Rechte wie inländische natürliche und juristische Personen, wenn sich das aus aus internationalen Verträgen oder Übereinkommen, den BiH beigetreten oder ratifiziert hat, oder aus dem Grundsatz der Reziprozität ergibt.
Zu den Materiellen Rechten des Erfinders gehören die ausschließlichen Rechte zur Verwertung der Erfindung und das Verfügungsrecht über die Erfindung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Patentschutzmethoden im Ausland sind:
Die Marke ist das Recht zum Schutz des Zeichens derUnterscheidungder Dientsleistungen oder Waren einer physischen oder juristischen Person von den gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen einer anderen physischen oder juristischen Person im Wirtschaftsverkehr.
Als Marke können alle Zeichen geschützt werden die geeignet sind ähnliche oder gleiche Waren und Dientsleistungen im Rechtsverkehr zu unterscheiden und die sich graphisch darstellen lassen. Zeichen können insbesondere aus folgenden bestehen: Wörter, einschließlich persönlichen Namen, Zeichnungen, Buchstaben, Zahlen, Bilder, Produktformen oder deren Verpackung, Farbschemata, dreidimensionale Formen oder Kombinationen dieser Elemente.
Der Inhaber der registrierten Marke oder der Antragsteller für die Anerkennung der Marke kann eine inländische oder ausländische natürliche oder juristische Person, unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen sein. Ausländische natürliche und juristische Personen in Bezug auf den Markenschutz in Bosnien und Herzegowina genießen die gleichen Rechte wie inländische natürliche und juristische Personen, wenn sich das aus aus internationalen Verträgen oder Übereinkommen, den BiH beigetreten oder ratifiziert hat, oder aus dem Grundsatz der Reziprozität, ergibt.
Der Inhaber der Marke in BiH, bzw. der Antragsteller in BiH kann die internationale Registrierung der Marke, sowie den Antrag auf Eintragung von Änderungen im internationalen Register, in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen, beantragen.
Der Markeninhaber ist berechtigt, dritten Personen die nicht autorisierte Benutzung zu verbieten:
a) ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
b) ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Möglichkeit, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird,
c) ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine in Bosnien und Herzegowina bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt (bekannte Marke).
Das Industriedesign ist das ausschließliche Recht auf das wahrnehmbare Äußere des Produkts. Das wahrnehmbare Äußere des Produkts ist der gesamte visuelle Eindruck, den das Produkt auf den informierten Verbraucher oder Nutznießer macht.
Design ist das drei- oder zweidimensionale Aussehen des gesamten Produkts oder seines Elements, bestimmt durch seine visuellen Charakteristiken, insbesondere der Linien, Konturen, Farben, der Form, Textur und/oder den Materialien, durch welche das Produkt geformt ist, oder durch welche es verziert ist sowie durch ihre Kombinationen.
Produkt bedeutet jedes industrielle oder gewerbliche Produkt, einschließlich, unter anderem, auch die Elemente, die zur Verbindung in das zusammengesetzte Produkt bestimmt sind, die Verpackung des Produkts, grafische Symbole und typografische Zeichen, ausgenommen Computerprogramme. Industrielles oder gewerbliches Produkt bedeutet irgendein Gegenstand, der industriell oder gewerblich in größerer Stückzahl identischer Exemplare hergestellt werden kann.
Ein Design gilt als neu, wenn ein identisches Design einen Tag vor dem Anmeldeantrag zur Anerkennung des Industriedesigns für dieses Design der Öffentlichkeit weltweit nicht zugänglich war, oder wenn es keinen früheren Anmeldeantrag für die Anerkennung eines identischen Industriedesigns gab. In dem Fall, dass das ersuchte Recht Priorität hat, gilt, dass das Design neu ist, wenn es einen Tag vor der Anerkennung des Rechts der Priorität der Öffentlichkeit nicht zugänglich war.
Es gilt, dass das Design einen individuellen Charakter hat, wenn sich der gesamte visuelle Eindruck, den es auf den informierten Verbraucher macht, von dem gesamten visuellen Eindruck unterscheidet, den irgendein anderes Design auf diesen Nutzer macht und welches einen Tag vor dem offiziellen Antrag auf Anmeldung der Anerkennung des Industriedesigns der Öffentlichkeit zugänglich war, oder am Tag der Anerkennung des Rechts der Priorität des gegenüberstehenden Industriedesigns.
Industriedesign gilt mit der Eintragung in das Register für Industriedesign und gilt für fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag des Anmeldeantrags und kann noch viermal für den gleichen Zeitraum verlängert werden. Der Inhaber des Industriedesigns hat das Recht, Dritten die unbefugte wirtschaftliche Nutzung des registrierten Industriedesigns zu verbieten.
Die Kennzeichnung geografischer Herkunft ist jedes Zeichen, mit dem sich ein Land oder eine Stadt in diesem, direkt oder indirekt, als Land oder Stadt der geografischen Herkunft dieses Produkts kennzeichnet.
Kennzeichen der Herkunft werden für die Kennzeichnung natürlicher, landwirtschaftlicher, industrieller, gewerblicher oder Produkte des heimischen Handwerks verwendet. Die geografische Kennzeichnung ist jene Kennzeichnung, welche eine bestimmte Ware als Ware mit Herkunft aus dem Territorium eines bestimmten Landes, einer Region oder Lokalität dieses Territoriums identifiziert, wo die bestimmte Qualität, der Ruf oder andere Charakteristiken der Ware wesentlich ihrer geografischen Herkunft zugeschrieben werden kann.
Der Herkunftsname ist die geografische Bezeichnung des Landes, der Region oder Lokalität, die dazu dient, das Produkt als von dorther zu kennzeichnen, dessen Qualität und besondere Eigenschaften ausschließlich und wesentlich durch die geografische Mitte bedingt sind, dessen natürliche und menschliche Faktoren einbezieht und dessen gesamte Produktion, Verarbeitung und Zubereitung in einem festgelegten eingegrenzten Gebiet stattfindet.
Die Kennzeichnung der Herkunft leistet auch die Bezeichnung, die keine administrative geografische Bezeichnung eines bestimmten Landes, einer Region oder Lokalität ist, die durch lange Verwendung im Verkehr allgemein als traditionelle Bezeichnung eines Produkts, das aus dieser Gegend kommt, bekannt geworden ist, oder wenn die historische Bezeichnung dieser Gegend in Frage steht, wenn die gesetzlichen Bedingungen dafür gegeben sind.
Das Produkt kann ausnahmsweise durch den Herkunftsnamen oder die geografische Kennzeichnung geschützt werden, wenn es eine nachweisliche traditionelle Kennzeichnung sowie ein hohes Ansehen hat und gut bekannt ist, und wenn die Rohstoffe zur Herstellung dieses Produkts aus einem Gebiet anderen oder breiteren Gebiet als dem vom Verarbeitungsgebiet stammen, wenn das Gebiet zur Herstellung der Rohstoffe eingegrenzt ist und es besondere Bedingungen für die Herstellung dieser Rohstoffe gibt, wie auch das System der Inspektionskontrolle, welches die Aufsicht über die Erfüllung der besonderen Bedingungen wahrnimmt.
Urheber ist die physiche Person die das Werk geschaffen hat. Das Urheberrecht entsteht und gehört dem Urheber auf der Grundlage der Erstellung des Werkes und ist nicht durch die Erfüllung irgendeiner Form oder Anforderung in Bezug auf Inhalt, Qualität oder Zweck bedingt.
Geschützte Werke sind individuelle geistige Schöpfungen aus dem Gebiet der der Literatur, Wissenschaft und Kunst, unabhängig von der Art und der Form des Ausdrucks, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Geschützte Werke sind insbesondere:
Übersetzungen, Bearbeitungen, Musikarrangements, Musikbearbeitung und andere Bearbeitungen die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden wie selbständige Werke geschützt.
Sammlungen von geschützten Werken oder anderen Materialien (Enzyklopädien, Sammlungen, Sammelbände, Sammlungen von literarischen und künstlerischen Werken des Volkes, Sammlungen von Dokumenten, Urteilen, Datenbanken und dergleichen) gelten ebenfalls als geschützte Werken, wenn sie angesichts der Wahl oder der Art der Darstellung ihres Inhalts unabhängige individuelle geistige Schöpfungen repräsentieren.
Das Gesetz schützt auch die folgenden Kategorien verwandter Schutzrechte: